Leistungen

Leistungen

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen. Grundlage meiner Behandlung bildet die Verhaltenstherapie als ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Die Therapien berücksichtigen ausdrücklich die Bedürfnisse eines jeden Patienten. Dementsprechend können auch Techniken aus anderen wissenschaftlich anerkannten Therapieschulen ergänzend Anwendung finden, wenn es für den Therapieprozess sinnvoll erscheint. Häufige Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter sind:


• Angststörungen

• Anpassungsstörungen, Belastungsreaktionen

• Bindungsstörungen

• Depressionen

• Essstörungen

• Konzentrations- und
Aufmerksamkeitsstörungen

• Posttraumatische Belastungsstörungen

• Störungen des Sozialverhaltens

• Zwänge


Weitere umfangreiche Informationen über mögliche psychische Erkrankungen finden Sie hier

Ablauf einer Therapie

Kinder und Jugendliche werden meist durch ihre Eltern bei mir angemeldet. Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen sich Jugendliche selbst bei mir anmelden – auch ohne vorher ihre Eltern darüber zu informieren. Bei Fragen können Sie oder kannst Du dich gerne bei mir melden.


Das Erstgespräch, in dem ich einen fachlichen Eindruck über die bestehenden Probleme und Anliegen gewinne, bietet außerdem die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens.


Es folgt die sogenannte probatorische Phase, die weitere vier Stunden umfasst. Durch psychologische Testverfahren und weitere Gespräche kläre ich, ob eine behandlungsrelevante psychische Störung vorliegt. Ist dies der Fall, erstellen wir gemeinsam einen Behandlungsplan, in dem wir Ihre/ Deine Ziele festhalten und Behandlungsschritte vereinbaren.


An diese erste Phase der Therapie schließt sich die eigentliche Behandlung an, wobei wir uns wöchentlich treffen und gemeinsam an den vereinbarten Zielen arbeiten.


Der Behandlungsansatz ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch. Das bedeutet, dass in der Therapie neue Ansichten und Lösungswege für bestehende Probleme erarbeitet werden. In der kognitiven Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass unsere Gedanken, d.h. die Bewertung einer Situation, einen großen Einfluss auf unser Verhalten und unsere Gefühle haben. Leidet ein Mensch an einer psychischen Störung, bewertet er bestimmte Situationen negativ. Dies führt dazu, dass er Situationen meidet oder irrational reagiert. Die Gefühle, die er in einer Situation hat, können z.B. traurig machen oder beängstigend sein.


In der Therapie werden unerwünschte Verhaltensweisen und Denkmuster abgebaut. Förderliche und hilfreiche Gedanken werden aufgebaut und neue Verhaltensweisen eingeübt.


In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen spielt in den meisten Fällen der Einbezug der Familie oder einzelner Familienmitglieder eine große Rolle. Nach Rücksprache mit Ihnen/ Dir wird im Therapieverlauf hierauf näher eingegangen.

Kosten der Psychotherapie

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Dennoch ist für gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten nach den jeweiligen Bestimmungen erstattet. Daneben besteht die Möglichkeit einer Behandlung als Selbstzahler.


Gesetzlich Versicherte


Als Privatpraxis habe ich keine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grund dafür ist, dass die psychotherapeutische Bedarfsplanung es erst nach längeren Wartezeiten ermöglicht, einen sogennanten Kassensitz, der zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkasse notwendig ist,  zu erhalten.  


Dennoch besteht auch in meiner Praxis die Möglichkeit einer Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte: Denn Patienten haben einen gesetzlich festgelegten Anspruch (nach § 13 Absatz 3 SGB V) auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung. Demnach ist es möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen, sofern die Therapie bei einem Arzt oder einem Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann. In solchen Fällen kann die jeweilige Krankenkasse die Kosten erstatten (Kostenerstattung). Sprechen Sie mich dazu gerne an. Ich werde Ihnen behilflich sein.


Privatversicherte & Beihilfeberechtigte


In meiner Praxis werden die Kosten der Therapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Nach den ersten Terminen (probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. 


Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten kommt es auf den jeweiligen Tarif an, zu dem Sie sich versichert haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen.


Selbstzahler


Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie selber zu übernehmen. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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